Verkaufsberater

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB” bezeichnet) gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter über die Internetseiten: www.sonnenschutz-fieder.at schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

Zustandekommen des Vertrages über unsere Internetseite

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren, Markisen.

(2) Sämtliche von uns unter www.sonnenschutz-fieder.at dargestellten Informationen zu unseren Produkten sowie deren Darstellung und Präsentation stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet, kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

(3) Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite www.sonnenschutz-fieder.at über unser Produktsortiment zu informieren.

(4) Die Abwicklung von Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist endet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

24 Monate nach Lieferung.

(2) Die Ware ist unverzüglich zu untersuchen, etwaige Mängel sind binnen

7 Tagen schriftlich dem Lieferer anzuzeigen. Der auf diese Weise unterrichtete Hersteller kann nach seiner Wahl:

  1. a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern.
  2. b) sich die mangelhafte Ware (Teile) zwecks Nachbesserung zusenden lassen.
  3. c) die mangelhafte Ware (Teile) ersetzen.
  4. d) die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurücknehmen und vom Vertrag zurücktreten.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferers über. Für die Kosten einer durch den Besteller oder Dritte selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Lieferer nicht zu haften. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden.

(3) Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit durch unsachgemäße Behandlung und weiters Schäden, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(4) Im Falle einer Weiterveräußerung des Gegenstandes erlischt die Gewährleistungsverpflichtung.

(5) Alle Erzeugnisse sind Maßanfertigungen, so dass nur Gewähr für die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden geleistet wird, nicht jedoch für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Angaben des Kunden. Der Besteller bzw. Kunde haftet für die richtigen Maße. Es ist daher ein Umtausch oder die Zurücknahme oder Änderung nicht möglich.

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Graz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Stand: April 2020